Beck`scher Gerichtsführer

Schick
Beck`scher Gerichtsführer
Auflage 2000
Verlag: C.H. Beck

Das vorliegende Werk sucht seinesgleichen unter der juristischen Fachliteratur. Nicht nur die erfrischende Farbenfreudigkeit der Seitengestaltung, auch die klare Linienführung der Stadtpläne kann hier eindeutig überzeugen.
Ebenfalls ist die Stringenz der alphabetischen Auflistung der bedeutenden Gerichtsbarkeiten hervorzuheben. Das vorliegende Werk verzichtet hierbei auf die üblichen allgemeinen Ausführungen, etwa zur Gerichtsbarkeit und ihrer historischen Bedeutung oder ähnliches und beschränkt sich nur auf das wirklich Wichtige. Nach der Lektüre des Werkes erschließt sich dem unerfahrenen Betrachter klar, daß der Zugang zu den bundesdeutschen Gerichte, also zumindest zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hier auch nur ab den wichtigen Gerichten, also ab Landgericht aufwärts, jederzeit möglich ist und die Gerichte wirklich gut erreichbar sind.
So wird in jedem Fall die Wegstrecke von Flughafen, Bahnhof, jeweils mit den Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und per Kfz. angegeben, so daß sich nun wirklich niemand damit herausreden kann, er habe das Gericht nicht gefunden oder dieses sei nur schwer erreichbar.
Ebenfalls wird die örtliche Hotellerie mit jeweils drei Preiskategorien benannt, so daß auch ein längeres Verweilen des Rechtsanwalts in der jeweiligen Gerichtsstadt komfortabel möglich ist.
Abgerundet wird das Werk durch eine Liste wichtiger Rufnummern, wobei der Pannendienst sich auf den ADAC bezieht und nicht auf die eigene Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts.

Für den auch touristisch interessierten Rechtsanwalt, der einen auswärtigeren Termin eventuell mit einem Kurzurlaub verbinden möchte, fehlen leider die Hinweise auf die örtliche Gastronomie oder die Sehenswürdigkeiten. Hier hätte eventuell zumindest die Angabe der Adresse des Fremdenverkehrsvereins oder deren Homepage dienlich sein können.

Das vorliegende Werk kann jedem, auch auswärtig tätigen Rechtsanwalt nur bestens empfohlen werden und sollte zumindest in dem Pkw. des Rechtsanwalts einen festen Platz haben.

Einer Neuauflage wäre die Ergänzung um die Amtsgerichte und Justizvollzugsanstalten zu wünschen, was dann leider zu einer enormen Umfangerweiterung führen würde, aber doch, gerade bei den kleineren Amtsgerichten und ihren Außenstellen sehr wünschenswert wäre.

 

 

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