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Achim Hackethal Der Einsatz von Vomitivmitteln zur Beweissicherung im Strafverfahren Auflage 2005 182 Seiten Verlag: Duncker & Humblot www.duncker-humblot.de ISBN 3-428-11611-9 Preis: 58,00 Euro
Das vorliegende Werk behandelt den Einsatz von Brechmitteln bei Rauschgiftdelikten. Nach einer kurzen verfassungsrechtlichen Untersuchung werden die Voraussetzungen des Einsatzes von Brechmitteln gem. § 81 a StPO dargestellt. Sodann folgen Ausführungen zum Einsatz von Brechmitteln in den verschiedenen Bundesländern sowie die Auseinandersetzung zum Brechmitteleinsatz an Hand der Rechtsprechung und Literatur. Die vorliegende Untersuchung ist ausführlich und gibt die Probleme des Einsatzes von Brechmitteln gut wieder. Insbesondere wird auf die Nebenwirkungen der beiden üblicherweise verwendeten Brechmittel hingewiesen, so daß man bei der Lektüre der Nebenwirkungen den Befürwortern vorschlagen möchte, daß sie diese angeblich ungefährlichen Mittel einmal selbst ausprobieren sollten. Als ungefährlich Mittel, wie z.B. Hustenbonbons oder Aspirin, kann man diese Mittel nicht bezeichnen. Im übrigen weißt die Untersuchung darauf hin, daß in der polizeilichen Praxis auch spezielle Toilettenstühle vorhanden sind, die der Beweissicherung im Falle verschluckten Rauschgiftes dienen, so daß der Einsatz von Brechmitteln bereits an der Verhältnismäßigkeit scheitert. Zu der angeführten zum kriminalistischen Beweis darf darauf hingewiesen werden, daß lange Haare, szenetypischer Gang, Jargon, Alter, Geschlecht und kränkliches Aussehen (S. 51) als verdachtsbegründente Tatsachen auch bei so manchem Rauschgiftfahnder der Polizei als Zeuge vor Gericht zu erkennen sind. Auch "szenetypische" Schluckbewegungen sind wohl nur szenetypisch, wenn der Ermittlungsbeamte diese beobachtet. Die gleichen Schluckbewegungen des Staatsanwaltes bei einem überraschenden Beweisantrag der Verteidigung werden anders bewertet.
Das vorliegende Werk ist eine ausführliche Darstellung des Einsatzes von Brechmitteln im Ermittlungsverfahren. Der Strafverteidiger wird hier allein schon durch die Darstellung der medizinischen Nebenwirkungen der Mittel, aber auch mit den Einzelerläuterungen der Tatbestandsvoraussetzungen nach der Rechtsprechung Ansatzpunkte für ein Beweisverwertungsverbot finden, wenn er auch in der Praxis die Beweiserhebung nicht verhindern kann. Das Werk kann daher als Darstellung zu diesem speziellen Thema dem als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt empfohlen werden.
17.12.2005 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
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