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einheitlichen Vertragstyp entwickelnde Konturierung trägt zu einem besseren Verständnis entscheidend bei. Hierdurch können wesentliche Anwendungsprobleme, wie sie in der Praxis regelmäßig, etwa beim Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Akquisitionswährung, auftreten, einer adäquaten Lösung zugeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Publizität, den Vertragsschluss, die Leistungspflichten, rechtsgeschäftliche Mängel, die Leistungsmodalitäten und Leistungsstörungen.
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