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Markus Sauter DNA-Massentests im Strafverfahren 261 Seiten Auflage 2003 Verlag: Verlag für Polizeiwissenschaft www.polizeiwissenschaft.de ISBN 3-935979-23-1 Preis: 25,00 Euro
Das vorliegende Werk untersucht die Zulässigkeit von DNA-Massentests im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren. Hierzu werden zuerst 47 Fälle derartiger Massentests vorgestellt, bevor die Zulässigkeit dieser Test an Hand der StPO untersucht wird. Hier werden die einzelnen Voraussetzungen der DNA-Entnahme dogmatisch sauber an Hand der Rechtsprechung untersucht und zu den §§ 81 a ff StPO erläutert. Hierbei wird auch auf die Frage des Tatverdachts und der statistischen Begründung eingegangen sowie auf das Problem der Freiwilligkeit einer Einwilligung.
Die dogmatische Untersuchung ist sehr ausführlich und genau, ebenso wie die Erläuterung der mit statistischen Ausführungen begründeten Versuche zur Annahme eines Anfangsverdachts. Ebenfalls kann die Begründung der in Wirklichkeit unfreiwilligen Einwilligung der Verdächtigen zu überzeugen. In der vorliegenden Untersuchungen fehlen gerade nur drei Punkte. Zum einen finden sich keine Ausführungen zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum anderen sind die Ausführungen zu den statistischen Merkmalen zur Begründung und Eingrenzung der DNA-Massentests m.E. nicht ausführlich genug. Wenn in dem Fall, daß der Täter einen Porsche mit Münchner Kennzeichen gefahren hat, dies schon für die Durchführung eines Massentests der Halter ausreichen sollte, so vermag diese Rechtsprechung nicht zu überzeugen. Gesucht wurde ja wohl der Fahrer und nicht der Halter. Hier könnte also nur eine Untersuchung der als Fahrer verdächtigen Personen durchgeführt werden und einen Erfahrungssatz, daß Fahrer und Halter identisch sind, gibt es nicht. Auch die Grundrechtsabwägung der Unverdächtigen im Rahmen der Wahrscheinlichkeit ist bislang nicht erfolgt. Es wird immer versucht, durch statistische Wahrscheinlichkeit einen Täter zu belasten bzw. einen Verdacht zu begründen. Mathematisch steht damit aber fest, daß immer nur eine einzige Person der gesuchte Täter sein kann, mathematisch damit alle anderen Personen ausscheiden. Von den Münchner Porschefahrern waren also alle, mit Ausnahme eines Einzigen, unschuldig. Ob hier die Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts von 99,9 % der Fahrer oder eventuell von 100% der Halter einen DNA-Massentest zulässig machen dürfen, darf bezweifelt werden, auch, wenn das damalige Verfahren von der Rechtsprechung gehalten wurde. Die Ausführungen zur unfreiwilligen Freiwilligkeit der Probanden ist in der vorliegenden Untersuchung ausführlich und überzeugend ausgeführt. Hier wurde nur übersehen, daß die Einwilligung nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam ist, wenn nicht komplett aufgeklärt wurde. Hier reicht m.E. nicht die Aufklärung, daß nur ein Speichelabstrich vorgenommen wird, sondern es muß ausführlich aufgeklärt werden, was mit den genetischen Daten gemacht wird. Beim ärztlichen Eingriff reicht es auch nicht aus, wenn der Arzt nur sagt, er werde einen Tumor entfernen. Hier reicht die Aufklärung gemäß der Rechtsprechung viel weiter. Entsprechendes muß m.e. auch beim DNA-Test gelten, um zu einer rechtswirksamen Einwilligung zu gelangen. Letztlich hat der Autor als Strafrechtler übersehen, daß verfassungsrechtlich die Verwaltung nur das tun darf, was ihr ausdrücklich erlaubt ist. Eine ausdrückliche Erlaubnis des Gesetzgebers für eine freiwillige Untersuchung findet sich nicht, obwohl der Gesetzesvorbehalt sich auf jegliche Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung bezieht.
Insgesamt aber kann das vorliegende Buch an dieser Stelle gut empfohlen werden. Die dogmatische Untersuchung der Zulässigkeit von freiwilligen und zwangsweisen DNA-Test in Massenverfahren ist hier ausführlich dargestellt und bietet dem Strafverteidiger eine Fülle an Argumenten, gegen die Zulässigkeit und Verwertbarkeit dieser Tests vorzugehen.
30.09.2004 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
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