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Edward Schramm
Ehe und Familie im Strafrecht
Mohr
Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Konflikten vor dem Zugriff der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und strafrechtsgeschichtlichen Überblick wendet er sich der Allgemeinen Straftatlehre zu, innerhalb derer er die für diese beiden Institutionen zentralen Themen behandelt.
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