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Isabel Schnitzer Ehrverletzende Presseäußerungen aus deutscher und französiacher Sicht Auflage 2005 289 Seiten Verlag: Peter Lang www.peterlang.de ISBN 3-631-53618-6 Preis: 51,50 Euro
Das vorliegende Werk ist eine rechtsvergleichende Studie zu ehrverletzenden Äußerungen der Presse im deutschen und im französischen Recht. Das Werk beginnt mit der Darstellung von Meinungsfreiheit und dem Ehrenschutz im deutschen Recht. Sodann wird das gänzlich andere französische Rechtssystem des Sonderrechts der Presse vorgestellt. Auch die EMRK wird natürlich mit den aktuellen Urteilen angesprochen. Nach der Darstellung der grundsätzlichen Regelungen folgt eine einfachgesetzliche Betrachtung der Ehrverletzung durch die Presse im deutschen Recht, also Delikt, Wahrnehmung berechtigter Interessen, Schadensersatz und Gegendarstellung. Es folgen Ausführungen zum Eilverfahren und zum Prozeßrecht (Aktiv- und Passivlegitimation). In gleicher Weise wird dies dann für die französische Rechtslage vorgestellt und im Anschluß hieran vergleichend Beweislast, Wahrnehmung berechtigter Interessen, journalistische Sorgfalt, Werturteile und Tatsachenbehauptung sowie die Ansprüche in beiden Rechtssystemen verglichen.
Die Ausführungen zum deutschen Recht spiegeln den gegenwärtigen Stand von Rechtsprechung und Lehre wieder. Die Ausführungen zum französischen Recht sind sicherlich interessant, wenn auch schon allein aufgrund des örtlichen Postulationszwangs wohl nur die wenigsten deutschen Rechtsanwälte mit dieser Materie befaßt sein dürften. Das Sonderrecht der Presse im französischen Recht zeigt aber auch auf, wie es anders geht, als im deutschen Recht, so daß die Ausführungen sicherlich interessant sind. Zum deutschen Recht bringt die vorliegende Untersuchung einen umfassenden und sachgerechten Überblick zu den Ehrverletzungen der Presse, ohne aber -wie bei diesen Untersuchungen üblich- auf die Ehrverletzung weiter einzugehen. Die Frage nach der persönlichen oder gerichtlichen Empfindlichkeit der Ehre bleibt ebenso im Dunkeln, wie der Begriff der Schmähkritik. Diese Begriffe werden immer als selbstverständlich vorausgesetzt und mit einigen Leerformeln der Rechtsprechung abgetan, so daß auch weiterhin die unzulässige Verletzung der Ehre eine Frage der persönlichen Empfindlichkeit und der anwaltlichen Argumentation bleibt. Wer sich als Rechtsanwalt über das französische Presserecht informieren will, wird in dem vorliegenden Werk eine gute Übersicht hierzu finden. Für das deutsche Presserecht liegt ebenfalls eine Übersicht vor, die aber weder auf die vielfältigen Streitpunkte des Verfahrensrechts, noch auf das Kernproblem der Ehrverletzung eingeht. Rechtsvergleichend hingegen ist das vorliegende Werk eine der wenigen Darstellungen zu dem Thema, so daß das Werk an dieser Stelle empfohlen werden kann. Dem am Thema interessierten Leser kann aber die Frage mitgegeben werden: Ist folgender Witz eine Ehrverletzung, eine Schmähkritik oder nur eine bloße Unhöflichkeit: Frage an den Polizisten: Darf ich einen Wachtmeister Idiot nennen ? Nein ! Darf ich einen Idioten Wachtmeister nennen, Herr Wachtmeister ?
14.08.2005 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
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