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Rudolf Laun, Hermann von Mangoldt
German Yearbook of International Law Volume 46 - 2003 835 Seiten Verlag: Duncker & Humblot www.duncker-humblot.de ISBN 3-428-11525-2 Preis: 126,00 Euro
Das vorliegende Jahrbuch enthält eine Sammlung verschiedener Beiträge zum Internationalen Recht. In dem ersten Kapitel finden sich acht Aufsätze zu dem Thema der dreissigjährigen Mitgliedschaft von Deutschland in der UN. So wird auf die militärische Teilnahme Deutschlands an Friedensaktionen oder zur Rolle Deutschlands bei der WTO eingegangen, aber auch zur Wiedervereinigung. Die Aufsätze sind durchgängig in englischer Sprache gehalten. Im zweiten Kapitel finden sich allgemeine Themen, so z.B. zur afrikanischen Union oder Zypern in der EU, aber auch zum Strafverfahren Charles Taylor vor dem Special Court of Sierra Leone. Auch diese Aufsätze sind durchgängig in englischer Sprache gehalten. Im dritten Kapitel, den Reports, folgen Rechtsprechungsübersichten zum Internationalen Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, zur WTO-Streitbeilegung, den ICSID-Tribunalen und zur Tätigkeit der International Law Commission, jeweils auf das Jahr 2003 bezogen. Mit Ausnahme der Aufsatzes zu den ICSID-Tribunalen sind diese Aufsätz ein deutscher Sprache gehalten. Im Anhang zu den Aufsätzen folgt eine Reihe von Buchbesprechungen zu Büchern zum Internationalen Recht.
Die Aufsätze behandeln, entsprechend dem Rechtsgebiet, nicht alltägliche Themen, die Rückschau auf die Mitgliedschaft Deutschlands in der UN hat eher historischen Charakter. Die Rechtsprechungsübersichten sind tatsächlich in der Art von Reports gehalten, geben also eher Übersichten zu Tätigkeit und Verfahrensstand, als zur Rechtsentwicklung, wenn auch einige Gerichtsentscheidungen nebst den abweichenden Meinungen wiedergegeben sind. Die Rechtsprechung zu den Menschenrechten hingegen ist eher in der Art der gewohnten Rechtsprechungsübersichten gehalten.
Das vorliegende Jahrbuch zum Internationalen Recht ist eine gute Zusammenstellung von Aufsätzen zur historischen Entwicklung und zu speziellen Themen, von denen aber die meisten keinen Bezug zur alltäglichen anwaltlichen Praxis haben.
05.03.2005 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
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