|
Martin Löffler, Reinhard Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. 2000 705 Seiten Verlag: C.H. Beck
Die vorliegende Neuauflage bringt das bekannte Handbuch auf der Rechtsstand 2000. Wie in der Vorauflage wird auch hier das komplette Presserecht -fast- umfassend behandelt. Nach den Grundlagen und der Geschichte des Presserechts wird die Pressefreiheit in einem eigenen Abschnitt erläutert. Es folgen Ordnungsrecht der Presse, Informationsanspruch der Presse sowie Gegendarstellungsrecht. Auch das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmerecht im Pressebereich ist in einem eigenen Abschnitt mit vier Kapiteln erläutert. Das Arbeitsrecht der Presse sowie das Standesrecht sind ebenso aufgeführt wie das zivilrechtliche Haftungsrecht der Presse. Zeitungsverkauf und Pressegrosso sind erläutert. Im Abschnitt " Presse und Strafrecht " finden sich Ausführungen natürlich zu den Ehrtraftaten, aber auch zum Staatsschutzrecht, der Erpressung oder dem Glücksspiel. Jugendschutzrecht, Verlagsrecht, Titel-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sind ebenfalls den eigenen Abschnitten erläutert. Natürlich kann diese vorliegende Aufl. aus dem Jahr 2000 noch nicht die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgebung berücksichtigen. So fehlt das Caroline-von-Monaco Urteil ebenso wie das strafrechtliche Verbot heimliche Bildaufnahmen oder das geplante Stalking-Verbot, die weitreichende Konsequenzen für die Presse haben können. Ebenfalls sucht man in dem vorliegenden Handbuch vergeblich nach dem Stichwort " Internet ". Hier findet sich nur die Bemerkung, dass der klassische Pressebegriff körperlich definiert wird, so dass jegliche Publikationen über das Internet klassisch nicht als Presse angesehen werden. Im übrigen aber stellt das Handbuch eine umfassende und fundierte Darstellung des Presserechts dar; ein Standardwerk, welches zur Pflichtlektüre des im Presserecht tätigen Rechtsanwalts ist. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesänderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die vorliegende 4. Aufl. immer noch eingeschränkt empfohlen werden. Die grundsätzlichen Ausführungen sind nach wie vor zutreffend, allein im Einzelfall müssen hier die Neuerungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung eruriert werden.
11.8.2005 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
Martin Löffler Presserecht 4. Auflage 1997 1.819 Seiten Verlag: C.H. Beck Die vorliegende 4. Auflage bringt das Standartwerk zum Presserecht auf den Rechtsstand von 1997. Die Landespressegesetze sind hier ausführlich erläutert. Das Werk enthält einen Besonderen Teil, in dem das Standesrecht der Presse vorgestellt wird sowie ausführlich das Recht der Anzeige erläutert wird. Weiterhin finden sich Ausführungen zu Gewinnspielen, Abonenntenwerbung und Zugaben. Auch das Pressevertriebsrecht, das Urheberrecht sowie das Arbeitsrecht in der Presse werden in gesonderten Kapiteln systematisch erläutert. Ausführungen zum Jugendschutz und der Bundesprüfstelle runden das Werk ab. Der Löffler ist der Kommentar zu den Landespressegesetzen und in diesem Teil auch noch aktuell. Die Ausführungen im Besonderen Teil sind zwischenzeitlich durch Gesetzesänderungen oder die rasche Entwicklung der Rechtsprechung überholt. Wenn auch die Rechtsprechung auch zum Presserecht seit Erscheinen der vorliegenden Auflage sehr rege war, so ist doch ein Großteil der Kommentierungen zum Landespresserecht immer noch aktuell. Der Rechtsanwalt, der im Presserecht tätig ist, wird nach wie vor mit dem Löffler arbeiten und die fundierte Kommentierung schätzen. 15.02.2005 Rechtsanwalt Joachim Back Hanau
Löffler / Ricker Handbuch des Presserechts 3. Auflage 1994 Verlag: C.H. Beck
Der Löffler/Ricker ist ein Standartwerk zum Presserecht. In dem Handbuch werden die Pressefreiheit, das Ordnungsrecht der Presse und der Informationsanspruch der Presse behandelt. Auch das Recht der Gegendarstellung, das spezifische Arbeitsrecht, das Vertragsrecht und die Haftung werden in eigenen Kapiteln systematisch dargestellt. Sodann folgen Kapitel über Presse und Strafrecht und Verlagsrecht und Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Das vorliegende Handbuch ist ein umfassendes Handbuch zu sämtlichen Aspekten des Rechts der Presse. Die Ausführungen sind gut verständlich und fundiert. Die einzelnen Kapitel erreichen zwar nicht die Tiefe eines Kommentars oder einer Monographie z.B. zur Gegendarstellung, sind aber erheblich mehr, als ein reiner oberflächlicher Überblick. Da zudem auch die Problemfelder der Presse, wie das Strafrecht und eben nicht nur das Urheberstrafrecht oder ähnliches spezifisches dargestellt werden, sind auch die typsichen Probleme der Presse in dem Handbuch angesprochen.
Das Werk ist daher zu recht als das Standartwerk des Presserechts zu bezeichnen, als ein umfassendes und fundiertes Handbuch, daß jedem Rechtsanwalt empfohlen werden kann, der irgenwie mit der Presse -außer zum Zweck der Selbstdarstellung- zu tun hat.
|