Presse Selbstkontrolle

Angelika Schwetzler
Persönlichkeitsschutz durch Presseselbstkontrolle
Auflage 2005
412 Seiten
Verlag: Duncker & Humblot
www.duncker-humblot.de
ISBN 3-428-11637-2
Preis: 96,00 Euro


Das vorliegende Werk beginnt im ersten Teil mit dem Recht des Persönlichkeitsschutzes. Hier wird in einer kursorischen Darstellung über 70 Seiten der Persönlichkeitsschutz mit Unterlassungsanspruch, Widerruf und Gegendarstellung vorgestellt. Sodann erfolgen verfassungsrechtliche Ausführungen zur Kontrolle der Presse im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht. Die Presseselbstkontrolle durch den deutschen Presserat beginnt sodann mit einer Darstellung der historischen Entwicklung, den Aufgaben und dem Selbstverständnis des deutschen Presserates. Anschließend erfolgt auch hier die umfangreiche verfassungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit einer derartigen Einrichtung. Der Pressekodex sowie die Spruchpraxis des Presserates schließen das Werk ab.

Die vorliegende Untersuchung ist im ersten Teil ein gut verständlicher und umfassender Überblick zu Schutz des Persönlichkeitsrechtes. Der Presserat wird dann als Institution vorgestellt und seine Tätigkeit erläutert. Das Werk ist aber keine Handbuch dieser Spruchpraxis, sondern erläutert die Institution an sich und deren Einflußmöglichkeit und vergleicht die Spruchpraxis mit der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte. Es wird hier auch deutlich darauf hingewiesen, daß diese Selbstkontrolle der Presse auf freiwilliger Basis erfolgt und die Freiwilligkeit natürlich eine Reihe von Rechtsprobleme mit sich bringt, gleichzeitig aber auch diese Freiwilligkeit Probleme durch den Verzicht der Presse auf ihre Grundrechte gelöst hat.
Als Hintergrundinformation für den im Presserecht tätigen Rechtsanwalt ist die Darstellung des Deutschen Presserates sicher ganz interessant. In der täglichen, anwaltlichen Praxis hingegen ist die Institution des Presserates eher selten in Erscheinung getreten, was aber die Qualität der vorliegenden ausführlichen Darstellung und rechtlichen Untersuchung dieser Institution nicht mindert. Das Werk kann an dieser Stelle aber leider wegen der mangelnden Praxisrelevanz des Themas nicht empfohlen werden.

18.11.2005
Rechtsanwalt Joachim Back
Hanau
 

 

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