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Joachim Otting
Rechtsdienstleistungen - neue Märkte für Nichtanwälte durch das RDG
Memento
Rechtssicherheit bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen Durch das am 1.7.2008 in Kraft getretene Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) wird der Rechtsberatungsmarkt für nichtanwaltliche Berater geöffnet. Eine zentrale Vorschrift lautet: „Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören“. Damit eröffnet sich ein lukratives Betätigungsfeld für die verschiedensten Berufsgruppen, denen es jetzt ausdrücklich gestattet ist, als Annex zu ihrer Haupttätigkeit auch Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Hier liegt ein Schwerpunkt der Darstellung: Was dürfen z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kfz-Werkstätten, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Fördermittelberater oder Architekten leisten und wo liegen die Grenzen? Und: Sind die Grenzen von Verfassung wegen weiter gesteckt, als der Gesetzestext vermuten lässt? Hinzu kommen Kapitel zu
· Rechtsdienstleistungen durch Körperschaften und Verbände (Banken, Versicherungen, Vereine, Genossenschaften und Gewerkschaften), öffentliche Stellen (Staatliche Behörden, Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen, Träger der freien Wohlfahrtspflege) und registrierte Personen (Inkassounternehmen, Rentenberater)
· Unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen
· gerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte
Mit einem Vorwort von Dr. Michael Kleine-Cosack.
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