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· in Klein- und Mittelbetrieben aber auch in Großbetrieben für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsschäden verantwortlich sind,
· im Falle eines schweren Arbeitsunfalls in den Betrieben die "Erste Hilfe für die Seele" leisten und auch leisten sollen,
· für Institutionen und Organisationen tätig sind, die als externe Anbieter von Krisenintervention bei schweren Arbeitsunfällen tätig werden.
Es vermittelt und enthält
· grundlegende Informationen über das Geschehen am Unfallort,
· Basiswissen aus der Psychotraumatologie,
· Maßnahmen der psychosozialen Begleitung (Erste Hilfe für die Seele) von betroffenen Personen nach schweren Arbeitsunfällen
· Checklisten
· Kontakte zu Institutionen und Organisationen, die professionelle Unterstützung zur psychosozialen Begleitung vermitteln und anbieten.
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