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Edgar Vollbrecht Wie gewinne ich vor Gericht Auflage 2003 47 Seiten Verlag: Karin Fischer Verlag GmbH www.karin-fischer-verlag.de ISBN 3-89514-393-6 Preis: 6,90 Euro
Das vorliegende Büchlein ist kein Leitfaden für den anwaltlichen Berufsanfänger, sondern trägt den Untertitel: Kurzbuch für mehr Lebensqualität und gegen die deutsche Prozeßgier. Das Buch wendet sich an den juristischen Laien, den Mandanten, der einen Prozeß führen will oder muß. Hier wird in einem angenehmen Schreibstil kurz und launenhaft erklärt, wie man überhaupt den richtigen Anwalt findet und was es mit Gerichtsprozessen auf sich hat. Im Gegensatz zu den üblichen Ratgebern verzichtet der Autor auf die Darstellung der Formalia, Hinweise auf Vollmachtsformulare und Juristendeutsch. Im Gegenteil wird hier aus der Sicht eines erfahrenen und gestressten Anwalts das ausgesprochen, was sonst nur im Freundeskreis verlautbart wird. Bezahl deinen Anwalt gut, dann arbeitet er auch gut, nerv nicht dauernd und hör auf ihn, wenn er von einem Prozeß abrät oder frag ihn doch mal, was er überhaupt von der Sache hält und nicht nur von dem Erfolgschancen vor Gericht. Wenn dies der Laie einmal beherzigen würde, dann würde dieser sich seine Lebensqualität sichern und nicht in Prozessen Nerven und Geld verlieren. Auch der Ratschlag frühzeitig zum Anwalt zu gehen und das Geld für einen guten Rat auszugeben, als nachher für einen schlechten Prozeß würde vielen Mandanten Übles ersparen.
Leider muß aber auch diese im übrigen sehr zu empfehlende Schrift für den Laien Kritik einstecken. Zur Anwaltssuche wird ausgeführt, dass der Fachanwaltstitel nicht unbedingt etwas über die Qualität des Anwalts aussagt. In einigen Bereichen wie dem Sozialrecht und dem Strafrecht stimmt das so nicht. Die nachzuweisenden Fallzahlen dürften von einem Pfuscher nur schwerlich erbracht werden können und auch die alterfahrenen Spezialisten haben sich nunmehr großteils als Fachanwälte anerkennen lassen. Unkritisch wird auch die Empfehlung ausgesprochen, einen Notar aufzusuchen. Gerade im Bereich der Nur-Notare, aber auch bei den Anwaltsnotaren findet die Aufklärung und Beratung nicht statt, sondern nur die Protokollierung. Hier ist der Laie oftmals besser beraten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der zwar zusätzliches Geld kostet, aber sich auch die Mühe macht, ordentlich zu beraten. Beim Notar als Gebührenbeamten ist diese zusätzliche Bezahlung nicht möglich und für den Notar bleibt es finanziell gleich, ob er mit oder ohne Beratung protokolliert und notfalls nimmt er ein Vertragsmuster, dass schon sein Großvater verwendet hat. Letztlich vermag ich auch der Empfehlung nicht zu folgen, dass man den Anwalt anhalten sollte, die Gegenseite anzurufen. Hier hat sich zumindest in einigen Gerichtsbezirken die Erfahrung eingebürgert, dass ein fremder Rechtsanwalt, der anruft und sich vergleichen will, gerade dies nicht tun will, sondern nur versucht, einen über den Tisch zu ziehen. Diese Methode erreicht dann genau das Gegenteil und der eigene Anwalt wird eventuell gewillt sein, es diesem Kollegen zu zeigen, so dass jegliche Vergleichbereitschaft entfällt.
Da das Buch ja fortgesetzt werden soll, kann man auf den nächsten Band gespannt sein.
Der Rechtsanwalt wird dieses Buch selbst nicht benötigen, aber wenn er seinen Freunde etwas Gutes tun will, dann ist dies ein ausgezeichnetes give-away oder für den Laien ein Ratgeber, der als Insiderreport anders aber auch besser ist, als die üblichen Ratgeber, die nur mit Halbweisheiten zu glänzen vermögen.
03.08.2004
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